Aktenzeichen XII ZB 232/11

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RCNQ65AZVXTSFX6XPM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.02.2012

Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen auf Grund eines hierauf ausgerichteten Hochschulstudiums oder einer gleichwertiger Ausbildung

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