Aktenzeichen V ZB 18/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNQ5785UJMZUUHJ95

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.10.2011

Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten; Absonderungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus Grundbesitzabgaben

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