Aktenzeichen I ZR 162/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:120718BIZR162.16.0
RCN:
RCNQ3ZELDV6WTFGBHP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.06.2020

Gesundheitsangaben auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels: Beifügen von speziellen gesundheitsbezogenen Angaben durch Verweis auf die Verpackungsrückseite – B-Vitamine II

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 12.07.2018

Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Health-Claims-Verordnung: Verweis auf der Vorderseite einer Umverpackung eines Nahrungsergänzungsmittels auf spezielle gesundheitsbezogene Angaben auf der Rückseite; Erforderlichkeit von wissenschaftlichen Nachweisen bei Verweisen auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile - B-Vitamine

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 162/16
Bundesgerichtshof, I ZR 162/16, 25.06.2020. Bundesgerichtshof, I ZR 162/16, 12.07.2018.
Az. I-15 U 8/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 8/15, 30.06.2016.
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