Aktenzeichen 2 BvR 1020/13

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.03.2014

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63, 67d StGB) ohne Einholung eines externen Sachverständigengutachtens - Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG verletzt

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