Aktenzeichen III ZB 34/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:250221BIIIZB34.20.0
RCN:
RCNQ2GX9ULEBKRMRK5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.02.2021

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Verspätete Einreichung der Berufungsbegründung wegen Nichtnutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch den Prozessbevollmächtigten

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