Aktenzeichen 2 StR 146/15

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RCN:
RCNPV4CKXBPXMD6FZ2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.07.2015

Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Raubes: Notwendige Urteilsfeststellungen zur verminderten Schuldfähigkeit eines Mittäters wegen erheblicher Alkoholisierung; Erstreckung der Aufhebung des Strafausspruchs auf den nicht revidierenden Mitangeklagten

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