Aktenzeichen 5 AZR 557/09

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RCNPT5FK9DXGUHNT7V

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 01.09.2010

Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - TVöD

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Verfahrensgang

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Az. 5 AZR 557/09
Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 557/09, 01.09.2010.
Az. 10 Ca 890/07
Arbeitsgericht Dortmund, 10 Ca 890/07, 16.05.2007.
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