Vereinbarkeit des § 1 Abs. 1 Satz 2 Berliner Vergabegesetz 8Abhängigkeit der Vergabe öffentlicher Aufträge von sog. Tariftreueerklärungen) mit dem Grundgesetz und sonstigem Bundesrecht; keine Rangfolge der Zwischenverfahren nach Art. 234 Abs. 2 und 3 EGV und Art. 100 Abs. 1 GG bei streitiger gemeinschafts- und verfassungsrechtlicher Rechtslage
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