Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.03.2022
Insolvenzverwalterhaftung: Verjährungsfrist bei Übergang von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis auf einen leistenden Gesamtschuldner; Wirkung eines nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zugunsten des Schuldners ergangenen Urteils über eine Masseverbindlichkeit gegenüber dem persönlich in Anspruch genommenen Insolvenzverwalter