Aktenzeichen I ZR 139/08

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RCNPPD93UALYFE4PVE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.07.2010

Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstöße beim Internet-Handel via eBay: Grenzen der Kontrollpflichten des Plattformbetreibers für Verkaufsangebote; Haftung des Plattformbetreibers als Täter oder Teilnehmer unlauterer vergleichender Werbung; Anwendung der Grundsätze unberechtigter Schutzrechtsverwarnung auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung - Kinderhochstühle im Internet

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 139/08
Bundesgerichtshof, I ZR 139/08, 22.07.2010.
Az. I ZR 240/12
Bundesgerichtshof, I ZR 240/12, 05.02.2015.
Az. 3 U 216/06
Oberlandesgericht Hamm, 3 U 216/06, 10.12.2007.
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