Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen einer unzulässigen informellen Verständigung im Strafverfahren - Einvernehmen der Beteiligten auch bei verbaler Distanzierung sowie bei Widerruflichkeit der Handlungsbeiträge - hier: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verkennung der Vorgaben des § 257c StPO - unzulässige Verständigung über Schuldspruch bei konsensualer Festlegung der Höhe des Vermögensschadens
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