Aktenzeichen VIII ZR 135/13

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RCNPP4ZGNWVNPLC4P2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.01.2014

Wohnraummiete: Reichweite der dem Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters entgegenstehenden Einrede der faktischen Unmöglichkeit

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