Aktenzeichen 2 StR 561/11

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ECLI:
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RCN:
RCNPN36BU2UC85K4P9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.03.2012

Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang mit einer Körperverletzung; Annahme einer natürlichen Handlungseinheit; Unwirksamkeit der Verfahrensbeschränkung; Abgrenzung zwischen sexualbezogenen und sexuell ambivalenten Handlungen

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