Aktenzeichen 2 BvR 388/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20151029.2bvr038813
RCN:
RCNPMHVXWTY2SXNBZ9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.10.2015

Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch - keine prozessuale Überholung durch Entscheidung des Beschwerdegerichts bei beschränktem Prüfungsumfang

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