Aktenzeichen 3 StR 372/13

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RCNPLTVERXAB7VKH93

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.01.2014

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.01.2014

Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts und Vollendung eines schweren Raubs: Strafschärfende Berücksichtigung von Tatwille und Tatumständen

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