Aktenzeichen 4 StR 613/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:080120B4STR613.19.0
RCN:
RCNPJ5HET5YGXSB5HL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.01.2020

Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Tateinheit zwischen einzelnen Abgabehandlungen durch die Klammerwirkung von "einfachem" Handeltreiben

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