Aktenzeichen 4 StR 376/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:200116B4STR376.15.0
RCN:
RCNPHYLCEYB23NJG8L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.01.2016

Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Vernehmung eines im polizeilichen Ermittlungsverfahren hinzugezogenen Übersetzers von Telefongesprächen als Zeuge in der Hauptverhandlung

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