Aktenzeichen 2 BvR 1186/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110428.2bvr118610
RCN:
RCNPHDA9UBZ5N6ELZH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.04.2011

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wahrung des Grundsatzes eines fairen Strafverfahrens trotz fehlender Möglichkeit des Beschuldigten zur konfrontativen Befragung eines Belastungszeugen sowie Verwertung anonymer Zeugenaussagen - hinreichende Kompensierung der Einschränkung der Verteidigungsrechte im Rahmen der Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1186/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1186/10, 28.04.2011.
Az. 2 StR 397/09
Bundesgerichtshof, 2 StR 397/09, 17.03.2010.
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