Aktenzeichen IX ZB 93/13

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RCNPGY4JZG6S9LTKNU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.04.2014

Rechte der Insolvenzgläubiger nach Restschuldbefreiung: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für einen Tabellenauszug betreffend eine trotz Schuldnerwiderspruch zur Insolvenztabelle festgestellte Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

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