Aktenzeichen 5 StR 515/10

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RCNPGKVT642PU4MRSN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2011

Versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Voraussetzungen der Annahme sukzessiver Mittäterschaft; Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft; fakultative Strafrahmenverschiebung

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