Aktenzeichen I ZR 224/13

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RCN:
RCNPFSRY2HLU7PRW57

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.07.2015

Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kopfhörern: Zuwiderhandlung gegen eine Markverhaltensregelung bei unzureichender Kennzeichnung der Elektrogeräte; Vereinbarkeit des Erfordernisses einer dauerhaften Herstellerkennzeichnung mit Unionsrecht; Auslegung eines Unterlassungsantrages hinsichtlich der Wertung mehrerer Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen - Kopfhörer-Kennzeichnung

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