Aktenzeichen 24 W (pat) 80/08

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RCN:
RCNPC5UTRWPXQPW7S8

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.07.2010

Markenbeschwerdeverfahren – Verfalls-Löschungsverfahren - "akustilon" – Mitteilung und Unterrichtung nach § 53 Abs. 4 MarkenG stellt einen der Erinnerung bzw. Beschwerde zugänglichen Beschluss dar – Gegenstand eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens ist allein die Frage, ob ein rechtswirksamer Widerspruch gegen die beantragte Löschung vorliegt – Verfallslöschungsantrag ist darauf gestützt, dass der Inhaber der Marke die in § 7 MarkenG genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt – Löschung seitens des eingetragenen Inhabers wird widersprochen – Antragsteller ist rechtliches Gehör zu gewähren – Zustellung der Mitteilung des Löschungsantrags an einen nicht mehr existenten Inhaber der Marke ist unheilbar unwirksam – formell durch Umschreibungsantrag oder Umschreibung legitimierter Erwerber der Marke widerspricht der Löschung – keine Löschung

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 98/10
Bundesgerichtshof, I ZB 98/10, 17.08.2011.
Az. 24 W (pat) 80/08
Bundespatentgericht, 24 W (pat) 80/08, 27.07.2010.
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