Nichtannahmebeschluss: Auch bei Verwendung einer im Internet bereitgestellten "Vorlage" für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde muss individuelle Beschwerdebefugnis (unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit) dargelegt werden - zudem Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz - hier: "formularmäßige" Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz
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