Aktenzeichen I ZR 39/08

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.04.2010

Urheberrechtsverletzung im Internet: Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung durch Umgehung einer vom Berechtigten eingerichteten technischen Schutzeinrichtung durch Setzen eines Hyperlinks; eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts trotz wesentlichen Verfahrensmangels in der ersten Instanz - Session-ID

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