Aktenzeichen III ZR 104/11

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RCNP8QB6WT4QFYFGJR

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.07.2012

Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Mitteilungspflicht der zuständigen Behörden bei Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen

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