Nichtannahmebeschluss: Selbstbestimmungsrecht (Art 2 Abs 1 GG) eines Betreuten umfasst nicht den Verzicht auf gerichtliche Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen gem § 1906 Abs 5 BGB - Erfordernis gerichtlicher Genehmigung als Wahrnehmung staatlicher Schutzpflicht
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