Aktenzeichen II ZR 301/09

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RCNP6VQL4EHDNYUV74

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.03.2011

Beginn der Verjährung: Zurechnung der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände des Geschäftsführers und Schuldners an die Gesellschaft

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 301/09
Bundesgerichtshof, II ZR 301/09, 15.03.2011.
Az. 8 U 40/06
Oberlandesgericht Hamm, 8 U 40/06, 17.12.2008.
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