Aktenzeichen III ZR 79/12

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RCNP6S2JZPE6DD6L6X

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.04.2013

Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag in Übergangsfällen; Haftung wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug des Geschäftsführers einer Fondsgesellschaft bei Falschangaben über die Wirksamkeit der Mittelverwendungskontrolle im Prospekt

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