Aktenzeichen 2 BvR 395/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170215.2bvr039516
RCN:
RCNP6P38WKGKH2B5E5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.02.2017

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht geboten, wenn Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren gerügt und mit der Verfassungsbeschwerde kein neuer Gehörsverstoß geltend gemacht wird

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