Aktenzeichen 4 AZR 48/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNP6JSLA35WSNGZ7Z

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 23.10.2012

Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

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Verfahrensgang

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Az. 19 Sa 1616/10
Landesarbeitsgericht Hamm, 19 Sa 1616/10, 07.12.2010.
Az. 4 AZR 48/11
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 48/11, 23.10.2012.
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