Aktenzeichen 1 BvR 2309/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100824.1bvr230909
RCN:
RCNP5HUMW37EDWSD7P

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 24.08.2010

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines Berufungszulassungsantrags im Verwaltungsprozess gem § 124 Abs 2, 124a Abs 4 S 4 VwGO - hier: keine Grundrechtsverletzung bei fehlender Möglichkeit, das Parteivorbringen eindeutig einem Zulassungsgrund iSd § 124 Abs 2 VwGO zuzuordnen

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