Aktenzeichen IV ZB 6/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:120717BIVZB6.15.0
RCN:
RCNP4JCQWM44UMNNVR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.07.2017

Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische Erweiterung einer Bestimmung des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes

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