Aktenzeichen VIII ZB 67/09

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ECLI:
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RCN:
RCNP3936Z5V6WSJR93

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2010

Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter die Berufungsschrift; selbstständige Prüfung der für die Unterschrift erforderlichen Merkmale durch das Rechtsbeschwerdegericht

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