Aktenzeichen IX ZR 137/12

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RCN:
RCNP32KHF62YGRP98M

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.06.2014

Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei Verstoß gegen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Begrenzung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr

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