Aktenzeichen 2 StR 391/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:060520B2STR391.19.0
RCN:
RCNNZXZL4VCMFQTLN4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.05.2020

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Feststellung der nicht geringen Menge bei Anbau von Cannabispflanzen zwecks späterer Veräußerung der Ernte

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