Aktenzeichen 2 BvR 1552/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160704.2bvr155214
RCN:
RCNNW4LDJ56W9SSY97

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.07.2016

Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale Kostenentscheidung (hier: gem § 97 ZPO) - hier: Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsmittelkostenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge trotz Gehörsverletzung

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