Aktenzeichen 1 BvR 1054/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200709.1bvr105420
RCN:
RCNNUVAGT2H6P5GBPD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 09.07.2020

Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ursprünglicher Unzulässigkeit der erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde - hier: Beschwerdeeinlegung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge, mithin vor Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1054/20
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1054/20, 09.07.2020.
Az. 25 WF 270/19
Oberlandesgericht Köln, 25 WF 270/19, 07.04.2020. Oberlandesgericht Köln, 25 WF 270/19, 12.11.2019.
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