Aktenzeichen 2 StR 501/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:040320B2STR501.19.0
RCN:
RCNNTVA6ES9DRR63BZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.03.2020

Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

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