Aktenzeichen VI ZR 483/12

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RCNNRZH4KH7T5HZN8K

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.09.2014

Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger bei Arbeitsunfall: Rechtskrafterstreckung des im Vorprozess ergangenen Urteils; Kenntnis des Schädigers vom Forderungsübergang bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Vorprozesses; gemeinsame Betriebsstätte

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