Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - gesetzliche Abschlagspflicht der Pharmaunternehmen für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generikaabschlag) - Anwendbarkeit nicht nur auf arzneimittelrechtlich zugelassene Generika und ihre Referenzarzneimittel, sondern auch auf wirkstoffidentische biologische (Original-)Arzneimittel, die aus demselben biotechnologischen Herstellungsprozess stammen - Zulässigkeit der Feststellungsklage - keine verfassungsrechtlichen Bedenken
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