Strafzumessung: Berücksichtung der Wechselwirkung zwischen zeitiger Freiheitsstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verhältnismäßigkeitsprüfung für die Maßregelanordnung bei drohendem Widerruf der Strafrestaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe
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