Aktenzeichen 29 W (pat) 8/18, zu KoF 35/17

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ECLI:
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RCN:
RCNNNSQGQ3H38MSF74

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 14.04.2020

Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren – zu Doppelvertretungskosten im Markenbeschwerdeverfahren – Sonderkonstellation: Vergleich vor dem BPatG erledigt neben dem Löschungsverfahren wegen Nichtigkeit auch den zwischen den Beteiligten geführten Verletzungsstreit – Abstimmung zwischen Patent- und Rechtsanwalt ist erforderlich – Mitwirkung des Rechtsanwalts am Vergleichsabschluss wurde glaubhaft gemacht – Erstattungsfähigkeit der Doppelvertretungskosten

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