Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch eine "Treuhandzahlung" zur Ablösung eines Bankkredits des späteren Insolvenzschuldners gegen eine Grundpfandrechtsübertragung und einen teilweisen Forderungsverzicht bzw. eine nachträgliche Umwandlung eines auftragsrechtlichen Erstattungsanspruchs in ein Darlehen
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