Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 3) wegen Subsidiarität unzulässig - keine Vorabentscheidung vor Rechtswegerschöpfung geboten
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