Aktenzeichen VII B 134/12

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RCNNN88R4PEYTZPMDT

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.03.2013

(Verlust des Rechts, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen - Art 6 Abs 1 EMRK im finanzgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar)

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