Aktenzeichen 2 StR 112/12

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RCNNMRL7GCXDKLCWYA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.06.2012

Strafverfahren: Notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge unstatthafter Verlesung des Vernehmungsprotokolls eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen; notwendige Protokollierung eines Verzichts auf das Verwertungsverbot durch den qualifiziert belehrten Zeugen; Wirksamkeit eines Verzichts

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