Aktenzeichen VI ZR 17/11

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RCNNM49HYNSWV5NNZZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.10.2011

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Übergang von der fiktiven zur konkreten Schadensabrechnung; Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts des Geschädigten

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