Aktenzeichen 1 C 12/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:260520U1C12.19.0
RCN:
RCNNFQUJFHZKXQREBV

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 26.05.2020

Zur Anwendung des § 27 Abs. 1a Nr. 1 Alt. 2 AufenthG auf Zweckvaterschaftsanerkennungen

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