Aktenzeichen I ZR 254/16

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:070319UIZR254.16.0
RCN:
RCNNFAZWZNVLT9PQHY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.03.2019

Wettbewerbsverstoß: Herabsetzung eines Mitbewerbers durch die Behauptung der widerrechtlichen Verwendung von fremden Betriebsgeheimnissen für die Herstellung seiner Produkte; Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen; schutzwürdiges Interesse an der Information der potentiellen Kunden - Knochenzement III

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