Aktenzeichen 5 StR 14/11

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RCN:
RCNNEH9BZFASTFAV7P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.10.2011

(Verfallsanordnung: Ermessensentscheidung  bei Vorhandensein von Vermögenswerten bis zur Höhe des verfallbaren Betrages; gesamtschuldnerische Haftung von Mitangeklagten und Berücksichtigung  steuerlicher Belastungen) 

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